Wir sind für Sie da 0-24 Uhr +43 2682 62658
Benachrichtigen Sie uns so rasch wie möglich nach Eintritt eines Todesfalles.
Unser Team informiert Sie ausführlich über die erforderlichen Wege.
Wir informieren und unterstützen Sie, auch an Sonn- und Feiertagen.
Beratung auf Wunsch auch bei Ihnen zu Hause.

Jeder Trauerfall bringt eigene organisatorische Anforderungen mit sich – je nachdem, wo und unter welchen Umständen der Tod eingetreten ist. In den folgenden Abschnitten erfahren Sie, was im jeweiligen Fall konkret zu tun ist und wie wir Sie dabei unterstützen.
Bei einem Sterbefall zu Hause
Bei einem Sterbefall im Krankenhaus oder im Pflegeheim
WICHTIG: Wir holen die verstorbene Person nach Rücksprache mit dem Totenbeschauer im Krankenhaus ab.
ACHTUNG: Bei einem Sterbefall im Krankenhaus bitte alles (Bekleidung und Sargbeigaben) der Bestattung übergeben.
Verstirbt eine Person an einem öffentlichen Ort werden Sie durch die zuständige Polizeistelle verständigt. Diese teilt Ihnen mit, wohin die verstorbene Person gebracht wurde. In den meisten Fällen wird die verstorbene Person, zur Klärung der Todesursache, in die nächste Aufbahrungshalle überstellt.
Wir informieren Sie über die weiteren Schritte.
Stirbt ein:e österreichische:r Staatsbürger:in im Ausland, werden die Angehörigen durch die österreichische Botschaft, das Konsulat oder die Polizei verständigt.
In diesem Fall, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf – wir organisieren den Rücktransport und arbeiten mit den Behörden bzw. den Bestattungsunternehmen im Ausland zusammen.
Hatten Sie eine Fehlgeburt oder wurde Ihr Kind tod geboren, haben Sie haben die Möglichkeit eine Trauerfeier zu organisieren und die Bestattung im Familiengrab zu veranlassen.
In diesem Fall nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Die Aufnahme des Todesfalles findet in der Regel in den Bestattungsräumlichkeiten der Bestattung Koch statt.
Wenn Sie es wünschen, kommen wir auch gerne zu Ihnen nach Hause.
Folgende Dokumente der verstorbenen Person nehmen Sie bitte zum Aufnahmegespräch mit:
Weiters benötigen wir:

Nach jedem Todesfall findet eine Verlassenschaftsabhandlung durch den Notar statt. Das Verlassenschaftsgericht erhält Nachricht vom Standesamt. Zuerst veranlasst es die Todesfallaufnahme, die vom zuständigen Notar durchgeführt wird. Dieser verständigt danach die Angehörigen. Bei der Todesfallaufnahme geben die Angehörigen die wichtigsten Daten über die verstorbene Person und ihr Vermögen zu Protokoll.
Eine sorgfältige Vorbereitung der Todesfallaufnahme vereinfacht das Verlassenschaftsverfahren. Folgende Informationen und/oder Dokumente können Sie für die Todesfallaufnahme vorbereiten:

Wie Sie oben bereits erfahren haben, werden einige Stellen vom Standesamt automatisch informiert. Es gibt jedoch auch Institutionen, die von den Angehörigen selbst über das Ableben informiert werden müssen: