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Im Todesfall

Jeder Todesfall erfordert Maßnahmen,
die in einer bestimmten Reihenfolge
und innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zu treffen sind.

Mit uns sind Sie nicht auf sich allein gestellt!

Benachrichtigen Sie uns so rasch wie möglich nach Eintritt eines Todesfalles.
Unser Team informiert Sie ausführlich über die erforderlichen Wege.
Wir informieren und unterstützen Sie, auch an Sonn- und Feiertagen.
Beratung auf Wunsch auch bei Ihnen zu Hause.

Was tun bei einem Todesfall?

Vorgehen je nach Situation

Jeder Trauerfall bringt eigene organisatorische Anforderungen mit sich – je nachdem, wo und unter welchen Umständen der Tod eingetreten ist. In den folgenden Abschnitten erfahren Sie, was im jeweiligen Fall konkret zu tun ist und wie wir Sie dabei unterstützen.

Bei einem Sterbefall zu Hause

  • Nehmen Sie bitte umgehend mit uns Kontakt auf, und wir verständigen für Sie den Arzt / die Ärztin, der/die die Totenbeschau durchführt.
  • Nehmen Sie sich Zeit für die Verabschiedung von der verstorbenen Person – vergessen Sie nicht Angehörige zu verständigen, die eventuell ebenfalls Abschied nehmen wollen.
  • Wir holen nach der Freigabe durch den Arzt / die Ärztin die verstorbene Person ab.
  • Bitte die Bekleidung bereithalten, da wir die verstorbene Person vor Ort ankleiden.
  • Gibt der Arzt / die Ärztin keine Freigabe, dürfen wir nicht ankleiden. In diesem Fall wird die verstorbene Person von uns zur Klärung der Todesursache in die nächste Aufbahrungshalle gebracht. Die weiteren Schritte werden Ihnen von uns persönlich erklärt.

Bei einem Sterbefall im Krankenhaus oder im Pflegeheim

  • In den meisten Krankenanstalten besteht die Möglichkeit sich in einem Verabschiedungszimmer von der verstorbenen Person zu verabschieden.
  • Danach nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Wir informieren Sie über die weiteren Schritte.
  • WICHTIG: Wir holen die verstorbene Person nach Rücksprache mit dem Totenbeschauer im Krankenhaus ab.
  • ACHTUNG: Bei einem Sterbefall im Krankenhaus bitte alles
    (Bekleidung und Sargbeigaben) der Bestattung übergeben.
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WICHTIG: Wir holen die verstorbene Person nach Rücksprache mit dem Totenbeschauer im Krankenhaus ab.

ACHTUNG: Bei einem Sterbefall im Krankenhaus bitte alles (Bekleidung und Sargbeigaben) der Bestattung übergeben.

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Verstirbt eine Person an einem öffentlichen Ort werden Sie durch die zuständige Polizeistelle verständigt. Diese teilt Ihnen mit, wohin die verstorbene Person gebracht wurde. In den meisten Fällen wird die verstorbene Person, zur Klärung der Todesursache, in die nächste Aufbahrungshalle überstellt.

Wir informieren Sie über die weiteren Schritte.

Stirbt ein:e österreichische:r Staatsbürger:in im Ausland, werden die Angehörigen durch die österreichische Botschaft, das Konsulat oder die Polizei verständigt.

In diesem Fall, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf – wir organisieren den Rücktransport und arbeiten mit den Behörden bzw. den Bestattungsunternehmen im Ausland zusammen.

Hatten Sie eine Fehlgeburt oder wurde Ihr Kind tod geboren, haben Sie haben die Möglichkeit eine Trauerfeier zu organisieren und die Bestattung im Familiengrab zu veranlassen.

In diesem Fall nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Die Aufnahme des Todesfalles findet in der Regel in den Bestattungsräumlichkeiten der Bestattung Koch statt.

Wenn Sie es wünschen, kommen wir auch gerne zu Ihnen nach Hause.

Benötigte Dokumente

Folgende Dokumente der verstorbenen Person nehmen Sie bitte zum Aufnahmegespräch mit:

Weiters benötigen wir:

Wissenswertes zur Verlassenschafts­abhandlung

Nach jedem Todesfall findet eine Verlassenschaftsabhandlung durch den Notar statt. Das Verlassenschaftsgericht erhält Nachricht vom Standesamt. Zuerst veranlasst es die Todesfallaufnahme, die vom zuständigen Notar durchgeführt wird. Dieser verständigt danach die Angehörigen. Bei der Todesfallaufnahme geben die Angehörigen die wichtigsten Daten über die verstorbene Person und ihr Vermögen zu Protokoll.

Eine sorgfältige Vorbereitung der Todesfallaufnahme vereinfacht das Verlassenschaftsverfahren. Folgende Informationen und/oder Dokumente können Sie für die Todesfallaufnahme vorbereiten:

Folgende Stellen werden nach der Anzeige des Todes vom Standesamt automatisch verständigt.

See mit Hütte

Wer muss noch verständigt werden?

Wie Sie oben bereits erfahren haben, werden einige Stellen vom Standesamt automatisch informiert. Es gibt jedoch auch Institutionen, die von den Angehörigen selbst über das Ableben informiert werden müssen: